Seeblick-Grundschule Wismar
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Öffnungszeiten:  
 
werden noch bekanntgegeben


Benutzerordnung für die Bibliothek der Seeblick-Grundschule Wismar
 
§ 1 Allgemeines 
Die Bibliothek ist eine Einrichtung der Seeblick-Grundschule Wismar und wird von Frau Rieckhoff geleitet und verwaltet.  
Schüler, aber auch Lehrer und Bedienstete der Schule sind im Rahmen dieser Benutzerordnung berechtigt, Bücher und sonstige Medien zu entleihen.  
Die allgemeinen Öffnungszeiten (für die Zeit des jeweiligen Schuljahres) werden durch den Aushang in der Bibliothek bekannt gegeben.  

§ 2 Anmeldung, Benutzerkarte 
Für die Benutzung der Bibliothek sind eine Anmeldung und die Ausstellung einer Benutzerkarte erforderlich.  
Zur Erstellung der Benutzerkarte ist die Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums auf dem Anmeldeformular notwendig.  
Die Erziehungsberechtigten erteilen ihre Zustimmung zur Benutzung der Bibliothek durch ihre Unterschrift und verpflichten sich damit zur Haftung für den Schadensfall.  
Nach Anmeldung erhält jeder Benutzer eine Benutzerkarte, die nicht übertragbar ist. Sie berechtigt zur Benutzung der Bibliothek und ist immer mitzubringen.  
Namensänderung, Schul- oder Wohnungswechsel sind der Bibliothek ebenfalls anzugeben.
 
§ 3 Entleihungen 
Die Ausleihe von Büchern und Medien ist nur mit einer gültigen, auf den Namen des Benutzers ausgestellten Benutzerkarte möglich.  
Die Ausleihfrist beträgt für die Bücher und andere Medien vier Wochen.  
Die Ausleihe von Büchern ist erst nach der Abgabe der entliehenen Bücher möglich.
 
§ 4 Umgang mit den Büchern und Medien – Haftung 
Der Benutzer ist verpflichtet, die Bücher und sonstige Medien der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschmutzungen und Beschädigungen zu bewahren.  
Für den Verlust oder die Beschädigung von entliehenen Büchern ist ein gleichwertiger Ersatz zu leisten.  

§ 5 Verhalten in der Bibliothek 
In der Bibliothek hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird.  
Essen und Trinken sind untersagt.  
Jacken und Taschen sind vor der Bibliothek anzuhängen bzw. abzulegen.  
Den Anweisungen des Bibliotheksleiters ist Folge zu leisten  
Benutzer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können dauernd oder zeitweise von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.  
 
 
 
Wismar, den 01. September 2005
          

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