24.06.2022
Informationen zu den Regelungen nach den Sommerferien
1. Schul-Corona-Verordnung
Nach den Sommerferien bleibt die Einteilung in Basismaßnahmen, „Hotspotregeln“ und weitere Regelungen erhalten.
Kein Hotspot
„Hotspot“
2. Mitgabe von Selbsttests für die Ferien
Das Bildungsministerium verzichtet nach den Sommerferien auf eine Schutzphase.
In der letzten Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler 10 Selbsttests für die Ferien.
Bitte beachten Sie dazu die Informationen der Klassenleiter/innen.
Informationen zu den Regelungen nach den Sommerferien
1. Schul-Corona-Verordnung
Nach den Sommerferien bleibt die Einteilung in Basismaßnahmen, „Hotspotregeln“ und weitere Regelungen erhalten.
Kein Hotspot
- keine Maskenpflicht
- anlassbezogene Testpflicht
- keine definierten Gruppen
- keine Reiserückkehrerbescheinigung
„Hotspot“
- Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
- 2-mal wöchentlich anlasslose Testung
- keine definierten Gruppen
- keine Reiserückkehrerbescheinigung
- Schüler- und Fahrausweis gilt als Testnachweis außerhalb der Schule
2. Mitgabe von Selbsttests für die Ferien
Das Bildungsministerium verzichtet nach den Sommerferien auf eine Schutzphase.
In der letzten Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler 10 Selbsttests für die Ferien.
Bitte beachten Sie dazu die Informationen der Klassenleiter/innen.

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